Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferdewärts
§ 1 Geltungsbereich
Für die Verträge von Pferdewärts und deren Erfüllung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Buchung
(a) Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss des Vertrags verbindlich an und erklärt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pferdewärts anerkennt.
(b) Die Buchung erfolgt durch das Ausfüllen des entsprechenden Buchungsformulars auf der Webseite http://www.pferdewaerts.de. Das Formular ist auszudrucken und unterschrieben per Fax oder auf postalischem Weg dem Unternehmen Pferdewärts zuzusenden.
(c) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung und des Preises des Seminars durch Pferdewärts zustande. Eine E-Mail Bestätigung ist ausdrücklich keine Annahme des Vertrags durch Pferdewärts.
(d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Pferdewärts vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Pferdewärts für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Pferdewärts die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
(e) Voraussetzung für die Teilnahme an Seminaren von Pferdewärts ist die normale physische und psychische Belastbarkeit des Teilnehmers. Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt.
(f) Wenn es in der Angebotsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben ist, so gilt das Mindestalter von 18 Jahren als Teilnahmevoraussetzung für die Seminare von Pferdewärts.
(g) Sofern eine Veranstaltung auch Leistungen anderer Anbieter, wie beispielsweise Reiten beinhaltet, sind diese anderen Leistungen nicht Bestandteil des Angebots von Pferdewärts. Entsprechende Leistungs- oder Haftungspflichten von Pferdewärts werden nicht begründet. Pferdewärts ist ausschließlich Veranstalter für den Seminarteil einer solchen gemischten Veranstaltung. Kontaktdaten der anderen Anbieter bei gemischten Veranstaltungen können fallweise der Internetseite von Pferdewärts entnommen werden. Pferdewärts übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Kontaktdaten bzw. der Verfügbarkeit der Leistungen anderer Anbieter. Es obliegt dem Kunden - sofern er bei gemischten Veranstaltungen Leistungen anderer Anbieter in Anspruch nehmen will - Kontakt mit diesen aufzunehmen und Verträge zu schließen. Sofern vom Kunden gewünscht, tritt Pferdewärts unentgeltlich als Bote für den Kunden gegenüber anderen Anbietern auf. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Kunde die komplette Buchung für eine gemischte Veranstaltung an Pferdewärts schicken sollte. Es erfolgt keine gemeinsame Rechnungslegung von Pferdewärts mit anderen Anbietern.
(2) Leistungsumfang
(a) Grundlage für das Angebot sind die Seminarbeschreibungen auf der Webseite http://www.pferdewaerts.de. Pferdewärts behält sich Änderungen des Seminarinhalts, die dessen Gesamtcharakter nicht verändern, vor. Ankündigungsfristen bestehen insoweit nicht. Derartige Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrags.
(b) Werden von Pferdewärts angebotene Leistungen nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Rechnungsbetrags.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung fällig und mit Wertstellung zum Fälligkeitszeitpunkt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Kalendertage vor dem Seminar, so ist die gesamte Seminargebühr direkt nach Zugang der Rechnung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(2) Pferdewärts kann für zusätzliche administrative Leistungen und Versandleistungen (Expressversand/ Überweisungskosten/ Nachnahme) eine Pauschale von € 30,- pro Buchung in Rechnung stellen. Die Anforderung derartiger zusätzlicher administrativer Leistungen und Versandleistungen ist vom Kunden bei der Buchung ausdrücklich anzugeben.
(3) Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung, wenn der Rechnungsbetrag nicht komplett gezahlt wurde.
(4) Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages an Pferdewärts trägt der Kunde.
§ 4 Vertragsbeendigung
(1) Zahlt der Kunde fällige Rechnungsbeträge nicht oder nicht vollständig, berechtigt dies Pferdewärts den Vertrag fristlos zu kündigen.
(2) Werden fällige Rechnungsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt, ist Pferdewärts berechtigt, den Kunden vor Kündigung des Vertrages zur Zahlung aufzufordern (Mahnung). Die mit der Mahnung verbundenen Kosten und Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Pferdewärts ist berechtigt, insofern eine Pauschale in Höhe von 10 Euro zu berechnen.
(3) Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vor Seminarbeginn von der Veranstaltung zurückzutreten. Dafür ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
(4) Tritt der Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung zurück oder nimmt er nicht daran teil, so verliert Pferdewärts den Anspruch auf den Rechnungsbetrag. Soweit der Rücktritt nicht von Pferdewärts zu vertreten ist, kann Pferdewärts eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten in Abhängigkeit von der jeweils gebuchten Veranstaltung verlangen. Diese Entschädigung beträgt mindestens 20% des Rechnungsbetrages.
(5) Der Vertrag kann von Pferdewärts ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung stört bzw. gefährdet oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Vertragskündigung gerechtfertigt ist (verhaltensbedingte Kündigung). Die Abmahnung kann mündlich erfolgen. Bei besonders schweren Störungen ist eine Abmahnung entbehrlich, v.a. wenn der Kursfrieden durch den Teilnehmer schwerwiegend oder nachhaltig gestört wird.
(6) Im Fall einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen behält Pferdewärts den Anspruch auf den kompletten Rechnungsbetrag.
(7) Pferdewärts behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers oder einer zu geringen Teilnehmerzahl, abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des kompletten Rechnungsbetrags.
§ 5 Haftungsbegrenzung/-ausschluss
(1) Pferdewärts haftet - vorbehaltlich der Regelung des § 6 - gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn ein Schaden
a) durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist (vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf) oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(1a) Die Haftung des Trainers bzw. der Trainerin als Tierhalter oder als Tieraufseher (§833, §834 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Haftet Pferdewärts gemäß Abs. 1(a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der typischerweise eintretende Schaden beträgt nicht mehr als 2.000.000 Euro (Personenschäden) bzw. 1.000.000 Euro (Sachschäden). Für diese Beträge besitzt Pferdewärts eine Betriebshaftpflichtversicherung.
(2a) Sofern die in Abs. 2 genannten Haftungsbeträge Teilnehmern nicht ausreichend erscheinen, werden Sie gebeten, ergänzend weiter reichende private Versicherungen (bspw. Unfall- und Haftplicht) abzuschließen.
(3) Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. 2 gilt gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von unseren Angestellten, Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten gehören, unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder deren Angestellten, Arbeitnehmern und Mitarbeitern verursacht werden.
(4) In den vorgenannten Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall des Abs. 1(b) vor.
(5) Soweit die Schadensersatzhaftung gemäß Abs. 1, 2 und 4 Pferdewärts gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(7) Werden eigene Pferde zum Seminar mitgebracht, so haftet der Besitzer des Pferdes für alle entstehenden Schäden. Mitgebrachte Pferde müssen geimpft (Influenza), frei von ansteckenden Krankheiten und haftpflichtversichert sein.
(8) Jeder Teilnehmer ist vor, während und nach dem Seminar für sich selbst verantwortlich.
(8a) Diese Eigenverantwortlichkeit erstreckt sich insbesondere auch auf die spätere Umsetzung des im Seminar Erlernten durch den Teilnehmer.
§ 6 Produkthaftungs- und Haftpflichtgesetz
(1) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird mit Ausnahme der Regelung in Satz 2 insgesamt ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht bei Sachschäden nach § 2 Haftpflichtgesetz wird nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kaufleuten im Rahmen eines zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehörenden Vertrages ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
§ 7 Höhere Gewalt und Ähnliches
(1) Sollte Pferdewärts durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferbetrieben, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen oder Computerhard- und -software, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen unsere Leistungspflichten bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz von uns beanspruchen. Wir werden in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass wir unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag sobald wie möglich wieder nachkommen können.
(2) Der Kunde wird seinerseits im Falle des Abs. 1 von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.
§ 8 Datenschutz
(1) Pferdewärts ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweiligen gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beteiligte Dritte weiter zu geben.
(2) Persönliche Daten werden nur zu internen Zwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der EDV-Speicherung erklärt sich der Teilnehmer bereit.
§ 9 Textformerfordernis
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
§ 10 Salvatorische Klausel
(1) Sollte in diesem Vertrag irgendeine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Möglichkeit gleichkommende, wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen.
(3) Die Ziffern 1 und 2 gelten entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.